Aktuelles

privatärztliche praxis
wörthstr. 19
81667 münchen
fon 089 44119911
info@dr-lindermaier.de
termine
nach vereinbarung

Masernnachweispflicht und Masernimpfung

Die Masern­imp­fung betrifft bei­na­he jedes Kind, da seit 2020 für Kin­der eine Masern­im­mu­ni­tät bzw. statt­ge­hab­te Masernimpfung(en) bei Ein­tritt in Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen gefor­dert werden.
Der euro­pa­weit ein­zi­ge Masern-Ein­zel­impf­stoff „Meas­les live“ aus der Schweiz ist seit Ende 2023 nicht mehr ver­füg­bar. Somit bleibt jetzt unver­ständ­li­cher­wei­se nur noch die Wahl eines Drei­fach­impf­stof­fes (Masern-Mumps-Röteln) um eine gefor­der­te Masern­im­mu­ni­tät durch Imp­fung zu erhalten.
Dabei ist es wich­tig zu wis­sen, dass es sich bei allen Masern­impf­stof­fen um Lebend­impf­stof­fe han­delt und in den meis­ten Fäl­len eine ein­ma­li­ge Imp­fung für die Immu­ni­tät aus­reicht. Durch einen Anti­kör­per­be­stim­mung kann der Masern­ti­ter bestimmt wer­den: Neben einer regu­lä­ren Blut­ab­nah­me kann dies auch auch, was vie­len Eltern noch nicht bekannt ist, durch weni­ge Bluts­trop­fen und eine Tro­cken­blut­un­ana­ly­se bestimmt wer­den. Die­ses für Kin­der weni­ger belas­ten­de Ver­fah­ren ist seit die­sem Jahr offi­zi­ell zugelassen.

Für wei­te­re Fra­gen zum The­ma Masern bie­te ich eine aus­führ­li­che Bera­tung im Rah­men einer homöo­pa­thi­schen Behand­lung an.

zurück

Aktuelles

privatärztliche praxis
wörthstr. 19
81667 münchen
fon 089 44119911
info@dr-lindermaier.de
termine
nach vereinbarung